THG-Quote registrieren und jährliche Prämie erhalten

mind. 285€ für 2023

je E-PKW
(Fahrzeugklasse M1)
Bildschirmfoto 2022-03-21 um 16.45.37

mind. 285€ für 2023

je E-Zweirad
(mit ZB Teil 1)
Bildschirmfoto 2022-02-16 um 21.15.18

mind. 425€ für 2023

je E-Nutzfahrzeug
(Fahrzeugklasse N1)

THG-Quote in 2023

Das Umweltbundesamt hat den Emissionsfaktor von 119 auf 135 Kilogramm CO₂-Äquivalent pro Gigajoule für 2023 angehoben.Demnach wird das Erlöspotenzial der THG-Quoten auf ca. 20 Prozent niedriger, gegenüber 2022 eingeschätzt. Für 2024 werden wieder höhere Erlöse erwartet, da mit einer deutlich besseren CO2-Bilanz im Strommix gerechnet wird.

Die neuen gesetzlichen Vorgaben werden E-Autohaltern unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation für die Fahrzeugklasse M1 dann bei uns einen garantierten Mindesterlös in Höhe von 285,00€ in 2023 ermöglichen. Für Fahrzeuge der Fahrzeugklassen N1 beträgt der garantierte Mindesterlös in 2023 dann 425,00€. 




Erfolgreich registrierte THG-Quoten
unserer Kunden in MWh

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Erhalten Sie durch die Anmeldung und Zertifizierung Ihrer
THG-Quote jährlich bares Geld

Kein „von bis“ und kein „bis zu“, bei uns erhalten Sie die oben angegebene Auszahlung garantiert. Steigt der Preis der THG-Quoten in den nächsten Jahren, passen wir unsere Erlöshöhe an und geben den Mehrerlös der THG-Quote ebenfalls an unsere Kunden weiter. Die erhaltene E-Auto Prämie kann zum Beispiel dazu genutzt werden um die Kosten fürs Aufladen der E-Fahrzeuge zu senken oder anteilig die Leasingrate oder die KFZ-Versicherung zu bezahlen.

Einfach anmelden und Ihre jährlich wiederkehrende Prämie für’s E-Auto sichern. 

Bei Flotten ab 10 E-Fahrzeugen kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot unter info@eli-consulting.com

Quotenjahr 2023

Sichern Sie sich Ihren Zusatzerlös in Höhe von 285in 2023 für Ihr E-Auto der Fahrzeugklasse M1 und 425 in 2023 je leichtem elektrischem Nutzfahrzeug der Fahrzeugklasse N1 bis 3,5t. 

Bei Flotten ab 10 E-Fahrzeugen kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot unter info@eli-consulting.com

THG-Quoten Registrieren, Zulassungsbescheinigung Teil 1 hochladen, Prämie erhalten!
Schritt 1
Bei uns registrieren

Der Verkauf Ihrer THG-Quote ist schnell erledigt. 

Damit wir mit der Abwicklung (Registrierung, Handel und  Verkauf) Ihrer THG-Quote beginnen können, geben Sie bitte als erstes Ihre persönlichen Daten in der Eingabemaske auf unserer Seite ein. 

Folgen Sie dann einfach den weiteren Aufforderungen.

Schritt 2
Fahrzeugschein hochladen

Für die Registrierung der THG-Quote ist für jedes anzumeldende E-Fahrzeug die Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich. 

Sie können ganz einfach einen Scan oder Foto (.jpg oder. png) davon hochladen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Scan oder Ihr Foto gut lesbar und vollständig ist. 

Schritt 3
THG-Quotenerlös erhalten

Als letztes beauftragen Sie uns, die Abwicklung und Vermarktung Ihrer THG-Quote für Sie zu übernehmen. 

Wir kümmern uns um alles weitere und Sie freuen sich schon jetzt auf die Auszahlung Ihrer Prämie. Diese erhalten Sie jedes Jahr aufs neue, solange Sie das E-Fahrzeug besitzen bzw. geleast haben. Sie können die Registrierung direkt für mehrere Jahre vornehmen.

THG-Quote registrieren

Wie geht es nach Ihrer Anmeldung weiter?

Anmeldung

Nachdem Sie sich bei uns angemeldet haben und uns alle erforderlichen Daten zukommen lassen haben, beginnt die 14 tägige Widerrufsfrist.

Widerrufsfrist

Es müssen 14 Tage Widerrufsfrist vergehen, bevor wir mit der Registrierung, Vermarktung und dem Verkauf Ihrer THG-Quote beginnen können.

Registrierung

Als nächstes werden die THG-Quoten beim Umweltbundesamt registriert und bescheinigt sowie an Quotenverpflichtete vermarktet und verkauft.

Auszahlung

Dann erfolgt die Auszahlung auf Ihr Bankkonto. Wir geben unser bestes für eine schnellstmögliche Auszahlung. Sie werden per E-Mail informiert sobald wir den Erlös ausgezahlt haben.

THG-Quote öffentliche Ladepunkte

Sind Sie Betreiber öffentlicher/halböffentlicher Ladepunkte?

Wir registrieren Ihren Ladestrom und die damit verbundenen THG-Quoten. Dadurch können Sie Ihre Ladeinfrastrukturkosten und den Betrieb der Ladestationen teilweise zurückfinanzieren. 

Sie erhalten für das Quotenjahr 2023 mindestens 142,50€ je MWh.

Betreiben Sie die Ladestationen mit eigens produziertem Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. aus einer PV-Anlage) sind weitaus höhere Erlöse über den Verkauf der THG-Quote für Sie drin.

Kontaktieren Sie uns um mehr zu erfahren: info@eli-consulting.com

FAQ THG-Quote

Allgemeine Informationen zur THG-Quote
Ziel der „THG-Quote“ (Treibhausgasminderungsquote) ist es, dazu beizutragen, die CO2-Emissionen des Verkehrssektors zu senken. Dadurch soll der fortschreitenden Klimakrise entgegengweirkt werden. Die Regelung der Quote fördert die Elektromobilität. Auf der einen Siete durch den jährlichen wiederkehrenden Zuschuss für Elektrofahrzeuge. Im Prinzip wird jeder Besitzer eines reinen Elektroautos belohnt, der einen direkten Beitrag zum Klimaschutz leistet. Auf der anderen Seite wird erwirkt, dass das die Preise für fossile Kraftstoffe, die durch Mineralölunternehmen in den Verkehr gebracht werden ansteigen und diese fossilen Kraftstoffe somit auch für die Verbraucher immer teurer werden.

Es steht bereits jetzt fest, dass die THG-Quote die Welt der Elektromobilität noch länger begleiten wird. Bis zum Jahre 2030 gilt der Handel mit THG Quoten in der Branche als gesetzt. Warum? Weil bis 2030 die quotenverpflichteten Mineralölunternehmen einen sich stetig erhöhenden Anteil ihrer CO2-Emissionen verringern bzw. ausgleichen müssen. Dieser Anteil reicht von aktuell sechs Prozent auf mindestens 25 Prozent in 2030. Zusätzlich dürfen ab dem Jahr 2023 keine Biokraftstoffe auf Basis von Palmöl mehr in Tanks von konventionellen Verbrennern landen. Die maximal erlaubte Menge an anderweitig hergestellten Biokraftstoffen wird ebenfalls begrenzt. Grund dafür ist unter anderem, dass die Konkurrenzsituation mit Flächen zum Anbau von Lebensmitteln entschärft wird. Diese aufgeführten Maßnahmen setzten die Mineralölunternehmen zusätzlich unter Druck. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach THG-Quoten und die damit zusammenhängenden möglichen Erlöse für Besitzer von E-Autos zukünftig steigen dürften.

Ja, die gibt es! Die gesetzliche Grundlage für den THG-Quotenhandel ist das sog. „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote“, welches im Mai 2021 vom Bundesrat beschlossen wurde. Es baut auf den älteren Regeln wie z.B. der Biokraftstoffquote von 2007 auf.

THG-Quoten, die von privaten und gewerblichen Haltern von E-Autos nicht angemeldet werden, verkauft diese die Bundesregierung. Die Einnahme nimmt die Bundesregierung mit in den Bundeshaushalt auf. Nur wenn die Halter von E-Autos ihre THG-Quote selbst verkaufen, können diese von der jährlich wiederkehrenden Prämie profitieren.

Das System bietet Autofahrern neben der ökologischen Überzeugung einen weiteren finanziellen Anreiz ein Elektroauto zu fahren und zu nutzen und damit den Markthochlauf der Elektromobilität anzutreiben. Während der Verbrennerfahrer einige Euro mehr im Monat für fossile Kraftstoffe wie Benzin oder DIesel ausgeben muss, erhält der Elektroautofahrer eine wiederkehrende Prämie aus dem Verkauf der THG-Quote.

Derzeit ist der Handel und der Verkauf von THG-Quoten für E-Fahrzeuge ausschließlich für Deutschland und in Deutschland zugelassene Fahrzeuge möglich.

Auszahlung und Handel der THG-Quote

355€ pro e-Auto (Fahrzeugklasse M1) und 515€ pro leichtem Nutzfahrzeug (Fahrzeugklasse N1) für 2022 – denn wir von ELI-Consulting, haben uns bewusst für ein festes Vergütungsmodell der THG-Quote entschieden. Warum? – Unser Hauptziel ist es nicht am Weiterverkauf der THG Quote unserer Kunden zu verdienen, dennoch das beste für unsere Kunden herauszuholen. Wir sind davon überzeugt, dass zwar die Nachfrage den Preis der THG Quoten am Markt bestimmen wird (diesen verhandeln wir jedes Jahr aufs neue mit unserem Dienstleister) möchten unseren Kunden aber für jedes Jahr ein Versprechen abgeben. Die Nachfrage nach THG Quoten von Mineralölkonzernen ist derzeit immens hoch und wird zunehmend weiter ansteigen.

In der Regel vergehen maximal 12 – 15 Wochen zwischen der Beauftragung und der Auszahlung. Zuvor müssen 2 Wochen Widerrufsfrist vergehen. Wir geben uns die beste Mühe den genannten Zeitraum einzuhalten und zahlen Ihnen den Erlös direkt auf Ihr Bankkonto aus.

Ja, wenn es sich bei der betreffenden Ladeinfrastruktur um halböffentliche Ladepunkte handelt. Dies bedeutet wenn es sich um gewerbliche Ladepunkte, welche eichrechtskonform gemessen werden handelt, und an diesen nicht nur Mitarbeiter, sondern auch Kunden und Gäste ihre E-Fahrzeuge laden können. Durch die Abgabe von Ladestrom wird ebenfalls klimaschädliches CO2 eingespart, welches ebenfalls über die THG-Quote vermarktet werden kann. Hier warten zusätzlich attraktive Konditionen für die Besitzer der Ladestationen. Für jede verkaufte Kilowattstunde Strom die von E-Autobesitzern zum Aufladen der E-Fahrzeuge verwendet wird, gibt es in etwa sechs bis fünfzehn Cent. Wird sogar lokal erzeugter Ökostrom verwendet, sind Erlöse von 15 bis 45 Cent pro Kilowattstunde Strom möglich.

Aus praktischen und wirtschaftlichen Gründen werden die THG-Quoten von einzelnen Personen zu Paketen gebündelt. Somit können wir den besten Preis im Verkauf der THG-Quoten bei quotenverpflichteten Unternehmen für Sie erzielen. Daher übernehmen wir die folgenden Services – Bündelung, Handel, Vermarktung, Verkauf und Auszahlung des Erlöses für Sie.

Wir übernehmen die jährliche Zertifizierung der eingesparten Emissionen durch Ihr Elektroauto für Sie. So lange wie Sie der Halter des E-Fahrzeuges sind und dies durch Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 jedes Jahr aufs neue bei uns nachweisen können zahlen wir Ihnen den jährlichen Erlös aus. Sofern sich Rahmenbedingungen verändern und wir die Zahlung anpassen müssen werden Sie von uns darüber informiert.

Übrigens: Sie können in unserer Eingabemaske direkt eine Laufzeit von 1-3 Jahren hinterlegen für den THG-Quotenservice angeben. Dafür müssen Sie jeweils am Anfang des Jahres durch den erneuern Upload des Fahrzeugscheins nachweisen, dass Sie weiterhin im Besitz des Fahrzeuges des letzten Jahres sind. Wir erinnern Sie rechtzeitig per E-Mail daran. 

Ihre E-Fahrzeuge können Sie ganz bequem bei uns für die THG-Quote registrieren. Jedes-E-Fahrzeug kann pro Jahr eine Pauschale THG-Quote erhalten. Demzufolge kann die Anmeldung je E-Fahrzeug pro Jahr für die THG-Quote nur bei einem Anbieter erfolgen. Die Parallele Registrierung bei mehreren Anbietern ist nicht möglich. Sie können die Registrierung Ihrer E-Fahrzeuge für die THG-Quote bei uns direkt für bis zu 3 Jahren vornehmen. Den aktuellen Erlös teilen wir Ihnen pro Jahr mit.

Es gibt einen neuen Referenziert für die Berechnung der tHG-Quote in 2023. Das Umweltbundesamt hat den Emissionsfaktor von 119 auf 135 Kilogramm CO₂-Äquivalent pro Gigajoule für 2023 angehoben.

Demnach wird das Erlöspotenzial der THG-Quoten auf ca. 20 Prozent niedriger, gegenüber 2022 eingeschätzt. Die neuen gesetzlichen Vorgaben werden E-Autohaltern unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation für die Fahrzeugklasse M1 dann Erlöse zwischen 250€ und 350€ ermöglichen.

Positivere Neuigkeiten gibt es aber für die Halter elektrischer Trucks. Diese wurden bisher wie E-Autos behandelt und sollen wie im Masterplan Ladeinfrastruktur von der Bundesregierung angekündigt wurde, höchstwahrscheinlich ähnliche Werte wie E-Busse erhalten. Im Jahr 2022 lag dieser Wert 36 mal so hoch wie der für E-Autos der Fahrzeugklasse M1.

Auch Betreiber öffentlicher Ladepunkte, die den gelieferten Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen und beziehen könnten laut Masterplan Ladeinfrastruktur zukünftig stärker profitieren.

Wir betreuen eine Vielzahl von Kunden rund um das Thema der THG-Quote und bieten sehr attraktive Konditionen für die Vermarktung der THG-Quote für E-Fahrzeuge und öffentliche Ladepunkte an.

Wer seine E-Fahrzeuge, und öffentlichen Ladepunkte dieses Jahr bisher noch nicht angemeldet hat, sollte das unbedingt noch erledigen und sich enstrpechende Erlöse für 2022 und 2023 sichern.

Fahrzeuge und Fahrzeugklassen

Die Fahrzeugpauschale, die anrechenbar ist, können nur diejenigen Halter von reinen Elektroautos (BEV – Battery Electric Vehicles) für sich beanspruchen. Hierzu gehören rein batterieelektrische e-Autos der Fahrzeugklasse M1, der Fahrzeugklasse N1, Fahrzeuge der Klasse N2, sowie elektrische Busse und e-Motorräder. Plug-in-Hybride, sowie Brennstoffzellenfahrzeuge sind im privaten und gewerblichen Laden von der THG-Quote ausgeklammert. Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug geleast oder gekauft ist oder ob es sich um einen Kleinwagen oder eine Oberklasse-Limousine handelt.

Ja, es spielt keine Rolle ob das Fahrzeug gekauft oder geleast ist. Hauptsache Sie sind in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Halter des Fahrzeuges hinterlegt.

Ja, in unserer Eingabemaske können Sie ganz unkompliziert alle E-Fahrzeuge die Sie besitzen oder leasen eintragen.

Steuern THG-Quote

Halter privater Elektrofahrzeuge brauchen auf ihre Erlöse aus der THG-Quote keine Einkommenssteuer zu bezahlen. Das geht aus einer Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz hervor. Mangels „Anschaffung“ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft.

„Die Prämienzahlung im Privatvermögen unterliegt daher als nicht steuerbare Leistung nicht der Einkommensteuer“, heißt es in dem Schreiben der Behörde. Dabei handelt es sich um eine „bundeseinheitlich abgestimmte Verwaltungsauffassung“, was entsprechende Rechtssicherheit bringen dürfte.

Bisher wurde angenommen, dass die THG-Prämie, die einmal jährlich an Elektroauto- oder auch E-Zweirad-Besitzer (nur mit Fahrzeugschein) ausgeschüttet wird, unter „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“ fällt und versteuert werden muss, wenn diese eine bestimmte Höhe (255€ Freigrenze)  überschreitet. 

Dies is jedoch nicht so: „Mangels ‚Anschaffung‘ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Die Prämienzahlung im Privatvermögen unterliegt daher als nicht steuerbare Leistung nicht der Einkommensteuer“, wie das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz klarstellt. 

Hier geht es zur steuerlichen Übersicht des Landesamtes für Steuern aus Rheinland-Pfalz.

Unsere Kunden erhalten einen Auszahlungsbeleg für die eigenen Unterlagen.

Die THG-Quote wird als Bruttogutschrift an Geschäftskunden ausgezahlt. Der Gutschriftenbeleg weißt wie eine Rechnung die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19% aus. 

Gemeinsame Stellungnahme zur THG-Quote von einigen Umweltverbänden

„Mit der Elektromobilität steht uns eine im Vergleich zum Verbrennungsmotor umweltschonende und effiziente Antriebsform zu Verfügung. Darum sollten Fahrzeuge künftig soweit wie möglich direkt elektrifiziert werden. Es darf dabei jedoch nicht das Ziel sein, den aktuellen Straßenverkehr 1:1 zu ersetzen. Die E-Mobilität ist nur dann ökologisch sinnvoll, wenn der motorisierte Individualverkehr deutlich reduziert und Pkw deutlich kleiner, leichter und effizienter gebaut werden. Zudem ist für die Umweltverbände klar, dass die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrs mit einem massiven Ausbau erneuerbarer Energien einhergehen muss, um die Klimaschutzpotenziale voll auszuschöpfen. Strom aus forstwirtschaftlicher Biomasse (Holzstämme) soll dabei ausgeschlossen werden, da die Nachhaltigkeitsanforderungen in der RED II-Verordnung sehr schwach sind. Ausgenommen sind Reste aus der Holzverarbeitung, solange keine Nutzungskonkurrenz besteht.“

Quelle: DNR, Okt. 2020

„Wir begrüßen es, dass die vorliegenden Entwürfe den Fokus auf den Aufbau der Elektromobilität legen, indem die Anrechnung von erneuerbarem Strom für den Straßenverkehr verbessert und der Ausbau der Ladeinfrastruktur angereizt wird.“

Quelle: DNR, Okt. 2020

„Eine Überprüfung der Zielerreichung halten wir grundsätzlich für sinnvoll. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Quote nachgeschärft werden muss, um die insgesamt zu wenig ambitionierten EU-Ziele für 2030 überzuerfüllen.“ 

Quelle: DNR, Okt. 2020