§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle zwischen der ELI & Co. Consulting GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jannik Martens
Caroline-von-Humboldt-Weg 14, 10117 Berlin
Telefonnummer: +49 (0) 30 24613107
E-Mail: info@eli-consulting.com
Handelsregisternummer: HRB 234676, Registergericht: AG Charlottenburg
(nachfolgend nur „ELI Consulting“)
und Fahrzeughaltern von reinen Batterieelektrofahrzeugen („Elektrofahrzeug“) im Sinne von § 2 Absatz 3 der 38. BImSchV („Fahrzeughaltern“)
und / oder
Betreibern eines öffentlichen oder halb-öffentlichen Ladepunktes im Sinne von § 2 Nr.9 Ladesäulenverordnung i.V. m. § 6 Abs. 1 der 38. BImSchV („Ladesäulenbetreiber“)
„Fahrzeughaltern“ und „Ladesäulenbetreiber“ gemeinsam werden im Folgenden auch als „Auftraggeber“ bezeichnet
und ELI Consulting als Drittem im Sinne von § 37a Absatz 6 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geschlossenen Verträge („Vermittlungsvertrag“).
1.2 Diesen AGB liegen die Regelungen zur Treibhausgasminderungsquote („THG-Quote“) sowie zum Handel mit den Erfüllungsoptionen zur Treibhausgasminderungsquote („Quotenhandel“) gemäß den § 37a Absatz 6 BImSchG und §§ 5 ff. der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen – 38. BImSchV (38. BImSchV) in der aktuell geltenden Fassung zu Grunde
1.3 Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Auftraggeber Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der Vertragsleistung überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 BGB. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
1.4 Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
1.5 Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte mit Auftraggeber in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.6 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen oder Preise der Auftraggeber oder Dritten werden nicht anerkannt. Dies gilt auch, wenn ELI Consulting der Einbeziehung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Selbst wenn ELI Consulting auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
2.1 ELI Consulting ist ein Unternehmen, das auf die Entwicklung von Elektromobilitätskonzepten, die Beratung und den Aufbau von Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität spezialisiert ist. ELI Consulting stellt mit der Webseite „www.eli-consulting.com“ eine Online-Plattform zur Verfügung. Auf dieser Seite stellt ELI Consulting – unter anderem– eine Vermittlungsplattform für den Handel mit THG-Quoten zur Verfügung.
Ziel des Vertrages ist die Vereinfachung der Teilnahme an dem Quotenhandel durch Dienstleistungen der ELI Consulting. ELI Consulting ist selbst nicht Verpflichteter i. S. d. § 37a BImSchG. ELI Consulting wird als Bote für den Auftraggeber – gegebenenfalls unter Einschaltung von weiteren Vermittlern – im Auftrag des Kunden einen Vertrag über die Abtretung der THG-Quote an Verpflichtete oder andere Quotenempfänger („Quotenempfänger“) vermitteln.
2.2 Gegenstand des Vermittlungsvertrages ist die Vermittlung der Übertragung der Erfüllung von Verpflichtungen nach § 37a BImSchG des Auftraggebers auf einen Quotenempfänger nach Maßgabe der Auftragsbestätigung („Vermittlungsvertrag“).
Durch die Vermittlung von ELI Consulting kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Quotenempfänger zustande, in dem der Auftraggeber sich verpflichtet, die THG-Quote an den Quotenempfänger zu übertragen und diese abtritt. Der Quotenempfänger zahlt für die Übertragung der THG-Quote eine Vergütung („Übertragungsvertrag“).
§ 3 Abschluss des Vermittlungsvertrages und des Übertragungsvertrages
3.1 Der Vermittlungsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Auftraggeber kann ein Angebot schriftlich oder mittels der auf der Homepage www.eli-cosulting.com zur Verfügung gestellten Kommunikationsinfrastruktur durch Eingabe der Daten und Absenden des dort zur Verfügung gestellten Formulars übermitteln. Der Auftraggeber wird insbesondere seine persönlichen Daten einschließlich der Anschrift und seiner Bankverbindung eingeben. Das Angebot kann elektronisch nur übermittelt werden, wenn der Auftraggeber diese AGB zur Kenntnis genommen hat und durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese AGB akzeptiert. Der Vertrag kommt zustande, wenn ELI Consulting das Angebot des Auftraggebers durch Übersendung einer Auftragsbestätigung in Textform angenommen hat.
3.2 Im Rahmen des Vermittlungsvertrages beauftragt der Auftraggeber die ELI Consulting damit, das Angebot des Auftraggebers auf Übertragung der in der Auftragsbestätigung benannten THG-Quote(n) an einen Quotenempfänger gegen Zahlung der in der Auftragsbestätigung benannte Übertragungsvergütung an den Quotenempfänger zu übermitteln und die Annahme des Angebots für ihn entgegenzunehmen. Der Übertragungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Übertragungsempfänger über die Übertragung der in der Auftragsbestätigung benannten THG-Quote(n) des Auftraggebers auf den Übertragungsempfänger gegen Zahlung der Übertragungsvergütung und der Abtretung der THG-Quote auf diesen kommt mit dem Zugang der Annahme des Angebots durch den Übertragungsempfänger bei ELI-Consulting zustande. Die Übermittlung des Angebots an den Übertragungsempfänger kann auch dadurch erfolgen, dass das Formular auf der Seite von ELI Consulting über eine technische Schnittstelle mit dem Übertragungsempfänger verbunden ist.
3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Aufforderung durch ELI Consulting oder den Übertragungsempfänger:
3.3.1 den Vermittlungsauftrag mit ELI Consulting schriftlich zu bestätigen
3.3.2 den Übertragungsvertrag mit dem Übertragungsempfänger schriftlich zu bestätigen.
3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche abgefragten Angaben richtig und vollständig der ELI Consulting zu erteilen.
3.5 ELI Consulting ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
3.6 Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber durch Übersendung einer Neufassung auf elektronischem Weg mitgeteilt. Der Auftraggeber kann diesen Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der neuen AGB durch eine Erklärung in Textform widersprechen. Soweit der Auftraggeber den Änderungen nicht oder nicht fristgemäß widerspricht, werden die Änderungen wirksam. Soweit der Auftraggeber den Änderungen widerspricht, gelten für ihn die AGB in der bis dahin geltenden Fassung weiter.
3.7 Falls der Auftraggeber Unternehmer ist, hat ELI Consulting das Recht, den/die betreffenden Verträge außerordentlich zu kündigen, soweit der Auftraggeber einer Änderung der AGB fristgemäß widersprochen hat.
§ 4 Prämie und Vermittlungsvergütung, Zahlungsanweisung
4.1 Für die Vermittlung des Übertragungsvertrages erhält ELI Consulting von dem Auftraggeber die in der Auftragsbestätigung benannte Vermittlungsvergütung. Für die Übertragung der THG-Quote erhält der Auftraggeber von dem Übertragungsempfänger die in der Auftragsbestätigung benannte Übertragungsvergütung.
4.2 Der Auftraggeber weist den Übertragungsempfänger an, aus der Übertragungsvergütung den Betrag in Höhe der Vermittlungsvergütung direkt an ELI-Consulting zu überweisen und den Restbetrag auf die in der Auftragsbestätigung benannte Kontoverbindung des Auftraggebers zu überweisen. Die Übertragungsvergütung abzüglich des an ELI Consulting als Vermittlungsvergütung geschuldeten Betrages wird auch als Prämie bezeichnet. („Prämie“)
4.3 Die Auszahlung der Prämie erfolgt im Regelfall zwischen 6-8 Wochen nach Auftragsbestätigung und nach vorherigem Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist. Die Auszahlung der Prämie wird nicht fällig, solange und soweit der Auftraggeber insbesondere seiner Verpflichtung aus § 5.1 und 5.2 dieser AGB noch nicht nachgekommen ist.
§ 5 Pflichten des Fahrzeughalters
5.1 Mit Abschluss dieses Vertrags wird der Fahrzeughalter an ELI Consulting eine Kopie der aktuellen und ordnungsgemäß ausgefertigten Zulassungsbescheinigung(en) Teil I gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung über die Webseite von ELI Consulting in gut lesbarer digitaler Form zur Verfügung stellen. Auf Aufforderung von ELI Consulting wird der Fahrzeughalter eine neue Kopie übersenden, falls die Kopie unleserlich oder sonst von ungenügender Qualität ist. Der Upload der Zulassungsbescheinigung muss bei Neukunden spätestens bis zum 31.12. des Jahres erfolgt sein, für das die THG-Quote beantragt werden soll.
5.2 Der Fahrzeughalter wird in jedem neuen Kalenderjahr ELI Consulting bis spätestens zum 31. Januar bestätigen, dass er weiterhin Fahrzeughalter des bzw. der in der Auftragsbestätigung genannten Elektrofahrzeuge ist. ELI Consulting wird den Kunden auf diese Pflicht rechtzeitig in einer gesonderten E-Mail aufmerksam machen. Auf Aufforderung von ELI Consulting wird der Fahrzeughalter ELI Consulting in jedem Kalenderjahr eine jeweils aktuelle Kopie der dann aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I zukommen lassen.
5.3 In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der Fahrzeughalter ELI Consulting die erforderlichen Informationen übermitteln, soweit ihm dies zumutbar ist.
5.4 Der Fahrzeughalter garantiert, dass a) das Elektrofahrzeug im Fahrzeugschein bei der Kraftstoffart bzw. Energiequelle als „reines Elektrofahrzeug“ (Code: 0004) ausgewiesen ist, b) der Kunde als Halter des Fahrzeugs auf dem Fahrzeugschein eingetragen ist und c) der Kunde Betreiber eines nicht öffentlichen Ladepunktes ist.
§ 6 Pflichten des Ladesäulenbetreibers
6.1 Mit Abschluss dieses Vertrags wird der Ladesäulenbetreiber an ELI Consulting folgende Informationen übermitteln:
Genauer Standort der Ladesäule (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
Energiemenge in Megawattstunden des entnommenen Stroms zur Nutzung durch elektrisch betriebene Straßenfahrzeuge
Zeitraum, in dem die Strommenge entnommen wurde (Startdatum und Enddatum).
Eine Kopie der Anzeige des Ladepunktes bei der Bundesnetzagentur, die in gut lesbarer Form auf dem Portal von ELI Consulting hochzuladen ist oder per E-Mail an ELI Consulting zu übermitteln ist.
6.2 Der Ladesäulenbetreiber sichert zu, dass die Ladesäule öffentlich ist, also jedem potentiellen Nutzer zugänglich ist, und er als Betreiber die Ladesäule im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur registriert hat.
6.3 Der Ladesäulenbetreiber hat Aufzeichnungen über die Menge des von der Ladesäule entnommenen Stroms zu führen. Auf Verlangen von ELI Consulting hat der Ladesäulenbetreiber an ELI Consulting Nachweise der entnommenen Strommenge zu übermitteln, beispielsweise durch Übermittlung von (digitalen) Fotos der Zahlerstände oder durch Übermittlung einer Kopie der Stromrechnung. Alternativ kann der Nachweis automatisch über eine API Schnittstelle zum Backendsystem der Ladesäule erfolgen.
6.4 In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der Ladesäulenbetreiber ELI Consulting die erforderlichen Informationen übermitteln, soweit ihm dies zumutbar ist.
§ 7 Exklusivitätsvereinbarung, Benennung als Dritter i.S.d § 7 Abs. 5 38. BImSchV
7.1 Der Auftraggeber benennt mit Zustandekommen des Vermittlungsvertrages den in der Auftragsbestätigung benannten Dritten als Dritten im Sinne des § 7 Abs. 5 38. BImSchV („Dritter“).
7.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass er für die Kalenderjahre, für die der Vertrag abgeschlossen wird, noch keine andere Person als Dritten im Sinne des § 7 Abs. 5 38. BImSchV bestimmt und berechtigt hat, an seiner Stelle am Quotenhandel teilzunehmen.
7.3 Teilt das Umweltbundesamt dem in der Auftragsbestätigung benannten Dritten mit, dass für ein Fahrzeug des Auftraggeber in einem Kalenderjahr bereits eine andere als Dritter im Sinne von § 37a Absatz 6 BImSchG bestimmt worden ist, so sind der Übertragungsempfänger und ELI Consulting berechtigt, die Auszahlung der Übertragungsvergütung bzw. der Prämie für dieses Kalenderjahr und Fahrzeug zu verweigern. ELI Consulting wird dem Auftraggeber das Ergebnis der Prüfung durch das Umweltbundesamt in diesem Fall unverzüglich mitteilen und eine Bearbeitungsgebühr von 30 € netto pro Elektrofahrzeug in Rechnung stellen.
§ 8 Freistellung und Gewährleistung der Auftraggeber
8.1 Der Auftraggeber stellt ELI Consulting gegenüber sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass eine oder mehrere der genannten Vorgaben nach § 5, § 6 oder § 6 nicht eingehalten wurde, bietet zumutbare sowie angemessene Unterstützung und übernimmt die Kosten und Aufwendungen der Rechtsverteidigung. Sonstige Rechte und Ansprüche der ELI Consulting bleiben unberührt.
§ 9 Laufzeit und Kündigung der Verträge
9.1 Die Vertragslaufzeit des Vermittlungsvertrages beginnt mit Abschluss des Vertrags und endet zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt.
9.2 ELI Consulting ist berechtigt, den Vermittlungsvertrag zum Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres mit einer Frist von 14 Tagen durch Erklärung in Textform zu kündigen.
9.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
9.4 Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 10 Vertraulichkeit, Datenschutz
10.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichnete Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner während der Laufzeit des Rahmenvertrages erhalten, vertraulich zu behandeln, nur für den Zweck der Vertragsdurchführung zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung endet nicht mit der Beendigung des Vertrages.
10.2 Der Auftraggeber wird hiermit davon unterrichtet, dass ELI Consulting seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertrags- und Akquisitionszwecke maschinell verarbeitet.
10.3 Zur Erfüllung des zwischen dem Auftraggeber und ELI Consulting geschlossenen Vertrags verarbeitet ELI Consulting die erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen zum Datenschutz.
10.4 Zur Vertragserfüllung setzt ELI Consulting Dienstleister ein, welche nach den Vorgaben von Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur weisungsgebundenen Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Auftrag verpflichtet sind.
§ 11 Widerrufsrecht von Verbrauchern
11.1Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, steht ihm ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu, über das ELI Consulting nachfolgend und nach den Vorgaben des an diese AGB angehangenen gesetzlichen Musters informiert:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ELI & Co. Consulting GmbH,) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und ELI Consulting unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.
12.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und ELI Consulting nach Wahl der ELI Consulting Berlin oder der Sitz des Auftraggeber. Für Klagen gegen ELI Consulting ist in den Fällen, in denen der Auftraggeber Unternehmer ist, jedoch Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
12.3 Erfüllungsort für sämtliche Pflichten der Vertragspartner ist der Sitz von ELI Consulting in Berlin.
12.4 Soweit die Einzelverträge oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
12.5 Ergänzungen oder Änderungen der Einzelverträge, die Vereinbarung von Nebenabreden sowie von den Bestimmungen dieser AGB oder der Preisliste abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.6 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel. Zur Wahrung der Textform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail.
12.7 Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.