Elektromobilität bringt nicht nur ökologische Einsparpotenziale mit sich, sondern wirkt sich bereits jetzt schon ökonomisch auf Ihren Betrieb aus. Die aktuelle Förderlandschaft ermöglicht es Ihre initialen Investitionskosten zu mindern und rechtzeitig umzusteigen. Zudem steigen die Preise für Mineralöl drastisch und treiben damit den Preis für Kraftstoffe wie Benzin und Diesel in die Höhe. TCO Berechnungen unter Berücksichtigung des aktuellen Strompreises zeigen auf, dass sich der Umstieg auf Elektromobilität bereits jetzt wirtschaftlich lohnt.
Das Fahren mit einem Elektroauto macht zudem auch noch Spaß und mindert neben CO2- und Schadstoffemissionen auch Lärmemissionen, was sich vor allem in großen Innenstädten bemerkbar macht.
Elektroautos können prinzipiell mit überschüssigen Strom aus der Photovoltaikanlage aufgeladen werden. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass der überschüssige Strom, der von den üblichen Verbrauchern im Haus oder der Immobilie nicht verwendet wird, in einem stationären Energiespeicher zwischengespeichert wird oder nachdem er an das öffentliche Netz abgegeben wurde zu einem beliebigen Zeitpunkt wieder abgerufen werden kann.
Elektroautos sind vor allem lokal emissions- und schadstofffrei, da Sie keinen fossilen Kraftstoff verbrennen. Am wirkungsvollsten für die Umwelt sind Elektroautos, die mit Ökostrom bzw. 100% erneuerbarer Energie wie z.B. Strom aus Solarenergie oder Windenergie aufgeladen werden. Zudem sind Elektroautos sehr geräuscharm und entzerren durch notwendige Ladepausen auf langen Strecken das Reisen.
Gebrauchte Fahrzeugbatterien aus Elektroautos finden nach Ihrem Leben im E-Auto oft Anwendung im Second-Life-Use, sofern Sie dafür noch ausreichend Ladekapazität aufweisen. Gebrauchte E-Auto Batterien haben trotzdem Sie lange benutzt und auf-und entladen wurden, sehr oft eine bessere Ladekapazität als erwartet. Deshalb werden Sie in dezentralen Batteriespeichern z.B. für Datenzentren und andere Anwendungen in einem zweiten oder dritten Lebenszyklus eingesetzt.
Sollten jene E-Auto Batterien durch Ihren Zustand für solch einen Einsatz nicht mehr in Frage kommen, haben sich einige Unternehmen auf ein professionelles Recycling mit sog. Pyro- und Hydrorecyclingverfahren spezialisiert. Hierdurch können die gebrauchten Batterien überwiegend in Ihre Rohstoffe zersetzt/aufgeteilt werden und gelangen dadurch in Herstellellungsverfahren neuer Produkte.
Elektrofahrzeuge sind sehr effizient. Der Wirkungsgrad eines Elektromotors liegt bei rund 90 %. Werden die geringen Verluste bei der Bereitstellung des Stroms oder dem Beladen der Batterie berücksichtigt, sinkt der Wirkungsgrad auf ca. 64 %. Hineggen werden bei einem Benzinmotor nur ca. 22 % der Endenergien in Bewegungsenergie (kinetische Energie) überführt. Der Rest der Energie geht in Form von sog. Abwärme verloren. Wird zusätzlich die Bereitstellung des Kraftstoffes in die Berechnung des Wirkungsgrades mit einkalkuliert, sinkt der Wirkungsgrad von konventionellen Benzinmotoren sogar auf unter 20 %. Zieht man diese Betrachtungsweise heran, ist ein Elektromotor beim E-Auto mehr als dreimal so effizient.
Das Aufladen eines E-Autos an einer Haushaltssteckdose (= Schuko-Steckdose) ist nur eine Notlösung, da diese nicht für einen Dauerbetrieb und auch nicht für eine Ladung mit voller Nennleistung (3,6 kW, 16A) ausgelegt ist. Es wird keineswegs empfohlen und wenn nur mit Hilfe des Notladekabels, welches über eine integrierte Sicherungstechnik verfügt.
Ladevorgänge mit Hilfe eines Notladekabels an der Haushaltssteckdose sind zudem aufgrund einer sehr geringen Ladeleistung sehr langwierig.
Aus diesen Gründen empfehlen wir eine Boden- oder Wandinstallation einer Ladestation oder Wallbox, mit der sichere Ladevorgänge gewährleistet werden.
Die elektrischen Netzanschlüsse haben eine Obergrenze für abschließbare Leistung von elektrischen Verbrauchern. Um herauszufinden wie viel elektrische Leistung bei Ihnen anliegt, ob diese für die E-Mobilität ausreicht oder ausgebaut/erweitert werden kann, beauftragen wir einen qualifizierten Elektriker oder Elektroingenieur und setzen uns mit den Stadtwerken in Verbindung. Mit den Ergebnissen einer vor-Ort-Begehung und den dazugehörigen Gesprächen mit Stadtwerken/Energieversorgern können wir im Anschluss eine exakte Planung für die Installation von Ladeinfrastruktur machen.
Die Ladedauer hängt von vielen Faktoren ab:
Es ist jedoch bekannt, dass Fahrzeuge durchschnittlich über 90% stehen und nicht fahren. Es bietet sich im Alltag also genug Zeit an um E-Autos aufzuladen. Längere Standzeiten haben Fahrzeuge vor allem während der Arbeitszeit und in der Nacht – weshalb sie hier auch mit geringerer Ladeleistung über einen langen Zeitrum aufgeladen werden können. Zudem gibt es genügend Gelegenheiten das Thema Laden in den Alltag zu integrieren, da viele Supermärkte und Einkaufszentren ihre Stellplätze und Kundenparkplätze elektrifizieren und den Ladeservice Ihren Kunden anbieten. Oft sogar kostenlos.
Das öffentliche Ladeinfrastrukturnetz entwickelt sich zunehmend weiter und wird immer dichter, weshalb auch das öffentliche Laden immer attraktiver für E-Autofahrer wird.
Sogenannte halböffentliche Ladesäulen/Ladestationen sind private, zur meisten Zeit aber öffentlich zugängliche Ladesäulen. Diese halböffentlichen Ladesäulen sind jedoch häufig nur für einen ausgewählten Nutzerkreis zugänglich z.B. Mitarbeiter eines Unternehmens oder wie beispielsweise zu den Öffnungszeiten von Einzelhandelsunternehmen oder Supermärkten. Es kann also nicht jeder zu jeder Zeit an der halböffentlichen Ladestation sein E-Fahrzeug laden.
Hingegen ist öffentliches Laden für jeden E-Autobestitzer zu fast jeder Zeit möglich.
Nicht öffentliches Laden/Privates Laden bezieht sich hingegen auf das Laden von E-Fahrzeugen auf nicht öffentlich zugänglichen Grundstücken z.B. bei Einfamilienhäusern oder Parkhäusern von Wohnanlagen.
MID (Measurement Instrumements Directive) zu Deutsch „Messgeräterichtlinie“ bezieht sich auf MID-Konformität des Stromzählers nach der Messgeräterichtlinie.
Fabrikneue Messgeräte dürfen demnach anstelle einer Ersteichung mit einer MID Konformitätserklärung ausgeliefert werden. Das heißt: Vor dem Inverkehrbringen benötigen diese MID konformen Zähler keine Ersteichung, sind aber durch die Konformitätserklärung mit geeichten Zählern gleich zu setzen.
Ist eine Wallbox oder eine Ladestation nicht eichrechtskonform, kann ein separater MID-Zähler eingesetzt werden. Das ist insbesondere wichtig für Abrechnungsthemen in Bezug auf Ladestrom.
MID konforme Stromzähler kommen da zum Einsatz, wo privater oder gemeinschaftlicher Ladestrom an Ladestationen kostenpflichtig abgerechnet wird.
Beispiele für den Einsatz von MID-Zählern:
Sogenannte eichrechtskonforme Energiezähler kommen überall da zum Einsatz, wo Ladestrom im halb-öffentlichen oder öffentlichen Bereich kostenpflichtig abgerechnet wird.
Ziel der „THG-Quote“ (Treibhausgasminderungsquote) ist es, dazu beizutragen, die CO2-Emissionen des Verkehrssektors zu senken. Dadurch soll der fortschreitenden Klimakrise entgegengweirkt werden. Die Regelung der Quote fördert die Elektromobilität. Auf der einen Siete durch den jährlichen wiederkehrenden Zuschuss für Elektrofahrzeuge. Im Prinzip wird jeder Besitzer eines reinen Elektroautos belohnt, der einen direkten Beitrag zum Klimaschutz leistet. Auf der anderen Seite wird erwirkt, dass das die Preise für fossile Kraftstoffe, die durch Mineralölunternehmen In-Verkehr-Bringen von fossilen Treibstoffen für Mineralölunternehmen in den Verkerh gebracht werden nasteigen und diese fossilen Kraftstoffe somit auch für die Verbraucher immer teurer wird.
Es steht bereits jetzt fest, dass die THG-Quote die Welt der Elektromobilität noch länger begleiten wird. Bis zum Jahre 2030 gilt der Handel mit THG Quoten in der Branche als gesetzt. Warum? Weil bis 2030 die quotenverpflichteten Mineralölunternehmen einen sich stetig erhöhenden Anteil ihrer CO2-Emissionen verringern bzw. ausgleichen müssen. Dieser Anteil reicht von aktuell sechs Prozent auf mindestens 25 Prozent in 2030. Zusätzlich dürfen ab dem Jahr 2023 keine Biokraftstoffe auf Basis von Palmöl mehr in Tanks von konventionellen Verbrennern landen. Die maximal erlaubte Menge an anderweitig hergestellten Biokraftstoffen wird ebenfalls begrenzt. Grund dafür ist unter anderem, dass die Konkurrenzsituation mit Flächen zum Anbau von Lebensmitteln entschärft wird. Diese aufgeführten Maßnahmen setzten die Mineralölunternehmen zusätzlich unter Druck. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach THG-Quoten und die damit zusammenhängenden möglichen Erlöse für Besitzer von E-Autos zukünftig steigen dürften.
Ja, die gibt es! Die gesetzliche Grundlage für den THG-Quotenhandel ist das sog. „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote“, welches im Mai 2021 vom Bundesrat beschlossen wurde. Es baut auf den älteren Regeln wie z.B. der Biokraftstoffquote von 2007 auf.
THG-Quoten, die von privaten und gewerblichen Haltern von E-Autos nicht angemeldet werden, verkauft diese die Bundesregierung. Die Einnahme nimmt die Bundesregierung mit in den Bundeshaushalt auf. Nur wenn die Halter von E-Autos ihre THG-Quote selbst verkaufen, können diese von der jährlich wiederkehrenden Prämie profitieren.
Das System bietet Autofahrern neben der ökologischen Überzeugung einen weiteren finanziellen Anreiz ein Elektroauto zu fahren und zu nutzen und damit den Markthochlauf der Elektromobilität anzutreiben. Während der Verbrennerfahrer einige Euro mehr im Monat für fossile Kraftstoffe wie Benzin oder DIesel ausgeben muss, erhält der Elektroautofahrer eine wiederkehrende Prämie aus dem Verkauf der THG-Quote.
Derzeit ist der Handel und der Verkauf von THG-Quoten für E-Fahrzeuge ausschließlich für Deutschland und in Deutschland zugelassene Fahrzeuge möglich.
325€ pro e-Auto (Fahrzeugklasse M1) und 515€ pro leichtem Nutzfahrzeug (Fahrzeugklasse N1) in 2022 – denn wir von ELI-Consulting, haben uns bewusst für ein festes Vergütungsmodell der THG-Quote entschieden. Warum? – Unser Hauptziel ist es nicht am Weiterverkauf der THG Quote unserer Kunden zu verdienen, dennoch das beste für unsere Kunden herauszuholen. Wir sind davon überzeugt, dass zwar die Nachfrage den Preis der THG Quoten am Markt bestimmen wird (diesen verhandeln wir jedes Jahr aufs neue mit unserem Dienstleister) möchten unseren Kunden aber für jedes Jahr ein Versprechen abgeben. Die Nachfrage nach THG Quoten von Mineralölkonzernen ist derzeit immens hoch und wird zunehmend weiter ansteigen.
In der Regel vergehen maximal 12 Wochen zwischen der Beauftragung und der Auszahlung. Wir geben uns die beste Mühe diese Frist einzuhalten und zahlen Ihnen den Erlös direkt auf Ihr Bankkonto aus.
Ja, wenn es sich bei der betreffenden Ladeinfrastruktur um halböffentliche Ladepunkte handelt. Dies bedeutet wenn es sich um gewerbliche Ladepunkte, welche eichrechtskonform gemessen werden handelt, und an diesen nicht nur Mitarbeiter, sondern auch Kunden und Gäste ihre E-Fahrzeuge laden können. Durch die Abgabe von Ladestrom wird ebenfalls klimaschädliches CO2 eingespart, welches ebenfalls über die THG-Quote vermarktet werden kann. Hier warten zusätzlich attraktive Konditionen für die Besitzer der Ladestationen. Für jede verkaufte Kilowattstunde Strom die von E-Autobesitzern zum Aufladen der E-Fahrzeuge verwendet wird, gibt es in etwa sechs bis fünfzehn Cent. Wird sogar lokal erzeugter Ökostrom verwendet, sind Erlöse von 18 bis 45 Cent pro Kliwoattstunde Strom möglich.
Aus praktischen und wirtschaftlichen Gründen werden die THG-Quoten von einzelnen Personen zu Paketen gebündelt. Somit können wir den besten Preis im Verkauf der THG-Quoten bei quotenverpflichteten Unternehmen für Sie erzielen. Daher übernehmen wir die folgenden Services – Bündelung, Handel, Vermarktung, Verkauf und Auszahlung des Erlöses für Sie.
Wir übernehmen die jährliche Zertifizierung der eingesparten Emissionen durch Ihr Elektroauto für Sie. So lange wie Sie der Halter des E-Fahrzeuges sind und dies durch Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 jedes Jahr aufs neue bei uns nachweisen können zahlen wir Ihnen den jährlichen Erlös aus. Sofern sich Rahmenbedingungen verändern und wir die Zahlung anpassen müssen werden Sie von uns darüber informiert.
Übrigens: Sie können in unserer Eingabemaske direkt eine Laufzeit von 1-3 Jahren hinterlegen für den THG-Quotenservice angeben. Dafür müssen Sie jeweils am Anfang des Jahres durch den erneuern Upload des Fahrzeugscheins nachweisen, dass Sie weiterhin im Besitz des Fahrzeuges des letzten Jahres sind. Wir erinnern Sie rechtzeitig per E-Mail daran.
Die Fahrzeugpauschale, die anrechenbar ist, können nur diejenigen Halter von reinen Elektroautos (BEV – Battery Electric Vehicles) für sich beanspruchen. Hierzu gehören rein batterieelektrische e-Autos der Fahrzeugklasse M1, der Fahrzeugklasse N1, Fahrzeuge der Klasse N2, sowie elektrische Busse und e-Motorräder. Plug-in-Hybride, sowie Brennstoffzellenfahrzeuge sind im privaten und gewerblichen Laden von der THG-Quote ausgeklammert. Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug geleast oder gekauft ist oder ob es sich um einen Kleinwagen oder eine Oberklasse-Limousine handelt.
Ja, es spielt keine Rolle ob das Fahrzeug gekauft oder geleast ist. Hauptsache Sie sind in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Halter des Fahrzeuges hinterlegt.
Ja, wenn es sich bei der betreffenden Ladeinfrastruktur um halböffentliche Ladepunkte handelt. Dies bedeutet wenn es sich um gewerbliche Ladepunkte, welche eichrechtskonform gemessen werden handelt, und an diesen nicht nur Mitarbeiter, sondern auch Kunden und Gäste ihre E-Fahrzeuge laden können. Durch die Abgabe von Ladestrom wird ebenfalls klimaschädliches CO2 eingespart, welches ebenfalls über die THG-Quote vermarktet werden kann. Hier warten zusätzlich attraktive Konditionen für die Besitzer der Ladestationen. Für jede verkaufte Kilowattstunde Strom die von E-Autobesitzern zum Aufladen der E-Fahrzeuge verwendet wird, gibt es in etwa sechs bis fünfzehn Cent. Wird sogar lokal erzeugter Ökostrom verwendet, sind Erlöse von 18 bis 45 Cent pro Kliwoattstunde Strom möglich.
Ja, in unserer Eingabemaske können Sie ganz unkompliziert alle E-Fahrzeuge die Sie besitzen oder leasen eintragen.
Halter privater Elektrofahrzeuge brauchen auf ihre Erlöse aus der THG-Quote keine Einkommenssteuer zu bezahlen. Das geht aus einer Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz hervor. Mangels „Anschaffung“ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft.
„Die Prämienzahlung im Privatvermögen unterliegt daher als nicht steuerbare Leistung nicht der Einkommensteuer“, heißt es in dem Schreiben der Behörde. Dabei handelt es sich um eine „bundeseinheitlich abgestimmte Verwaltungsauffassung“, was entsprechende Rechtssicherheit bringen dürfte.
Bisher wurde angenommen, dass die THG-Prämie, die einmal jährlich an Elektroauto- oder auch E-Zweirad-Besitzer (nur mit Fahrzeugschein) ausgeschüttet wird, unter „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“ fällt und versteuert werden muss, wenn diese eine bestimmte Höhe (255€ Freigrenze) überschreitet.
Dies is jedoch nicht so: „Mangels ‚Anschaffung‘ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Die Prämienzahlung im Privatvermögen unterliegt daher als nicht steuerbare Leistung nicht der Einkommensteuer“, wie das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz klarstellt.
Hier geht es zur steuerlichen Übersicht des Landesamtes für Steuern aus Rheinland-Pfalz.
Unsere Kunden erhalten einen Auszahlungsbeleg für die eigenen Unterlagen.
Die THG-Quote wird als Gutschrift an Geschäftskunden ausgezahlt. Der Gutschriftenbeleg weißt wie eine Rechnung die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19% aus.
„Mit der Elektromobilität steht uns eine im Vergleich zum Verbrennungsmotor umweltschonende und effiziente Antriebsform zu Verfügung. Darum sollten Fahrzeuge künftig soweit wie möglich direkt elektrifiziert werden. Es darf dabei jedoch nicht das Ziel sein, den aktuellen Straßenverkehr 1:1 zu ersetzen. Die E-Mobilität ist nur dann ökologisch sinnvoll, wenn der motorisierte Individualverkehr deutlich reduziert und Pkw deutlich kleiner, leichter und effizienter gebaut werden. Zudem ist für die Umweltverbände klar, dass die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrs mit einem massiven Ausbau erneuerbarer Energien einhergehen muss, um die Klimaschutzpotenziale voll auszuschöpfen. Strom aus forstwirtschaftlicher Biomasse (Holzstämme) soll dabei ausgeschlossen werden, da die Nachhaltigkeitsanforderungen in der RED II-Verordnung sehr schwach sind. Ausgenommen sind Reste aus der Holzverarbeitung, solange keine Nutzungskonkurrenz besteht.“
Quelle: DNR, Okt. 2020
„Wir begrüßen es, dass die vorliegenden Entwürfe den Fokus auf den Aufbau der Elektromobilität legen, indem die Anrechnung von erneuerbarem Strom für den Straßenverkehr verbessert und der Ausbau der Ladeinfrastruktur angereizt wird.“
Quelle: DNR, Okt. 2020
„Eine Überprüfung der Zielerreichung halten wir grundsätzlich für sinnvoll. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Quote nachgeschärft werden muss, um die insgesamt zu wenig ambitionierten EU-Ziele für 2030 überzuerfüllen.“
Quelle: DNR, Okt. 2020