Die Wohnungswirtschaft wird mit neuen Gesetzen zur Elektromobilität und Ladeinfrastruktur vor neue Herausforderungen gestellt.
Wir beraten Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter beim Aufbau von Ladeinfrastruktur an den Eigentümer-und Mieterstellplätzen. Eigentümer und Mieter haben durch die Anpassung des Wohnungseigentumsgesetzt (§20 Abs. 2 WEG) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (§554 Abs. 1 BGB) einen rechtlichen Anspruch auf die bauliche Veränderung am Eigentum bzw. der Mietsache.
Damit wird Ihnen als Mieter das die Installation von Ladeinfrastruktur am Stellplatz erleichtert, sofern die bauliche Veränderung dem Vermieter zuzumuten ist. Im Fall einer Wohnungseigentumsgemeinschaft haben die Eigentümer mit der Anpassung des WEG künftig grundsätzlich einen Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit. Wir unterstützen Sie bei der Konzepterstellung, Planung und Installation und auch mit den zusammenhängenden Service und Wartungsthemen.
Für Immobilienbesitzer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften bietet sich jetzt die Chance umzudenken.
Das Planen und die Installation von Ladeinfrastruktur in Neubauten oder Bestandsimmobilien stellt die Immobilienwirtschaft vor neue Herausforderungen. Diese können wir mit einer sinnvollen Planung jedoch problemlos meistern. Für Besitzer, Käufer und Mieter macht die zielgerichtete Installation von Ladeinfrastruktur an den E-Auto Stellplätzen die Immobilie attraktiver.
Das Umdenken in der Klimapolitik bewegt die Menschen dazu auf Elektromobilität umzusteigen und die Klimawende im Verkehr durch alternative Antriebsformen voranschreiten zu lassen. Damit der Markthochlauf der Elektromobilität gelingt, ist der simultane Aufbau von Ladeinfrastruktur an den Stellplätzen von Immobilien dringend notwendig.
Durch die Aufwertung von Immobilien mit Ladestationen, werden Gebäude nicht nur für Mieter, sondern auch für Käufer attraktiver. Wir planen Ladeinfrastruktur bei Neubauten von Anfang an sinnvoll mit ein und wissen worauf zu achten ist.